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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 1.1.2020

Gemeinsame Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Korrektorats- und Lektoratsaufträge an den Wissenschaftsdienst, Text und Beratung, Partnerschaft, Dieffenbachstr. 76, 10967 Berlin, www.wissenschaftsdienst.de

1. Angebote

Wissenschaftsdienst bietet wissenschaftliche Dienstleistungen an. Das Angebot der Partnergesellschaft umfasst Redaktion, Lektorate und Korrektorate, Recherche, Fact Check und Vermittlung anderer Dienstleistungen wie Satz und Übersetzungen sowie Beratung und Mediation im Schreib- und Forschungsprozess. Der jeweilige Auftrag wird unter den nachfolgenden gemeinsamen Bedingungen durch ein bestimmtes Mitglied der Partnerschaftsgesellschaft (in diesem Fall ist die Auftragnehmerin Barbara Driesen) angenommen oder es wird nach Absprache mit dem/der Auftraggeber_in eine fachlich qualifizierte Person beauftragt.

 

2. Aufträge

Der Vertrag kommt mit Gegenzeichnung eines Angebots durch den/die Auftraggeber_in zu Stande. Das Auftragshonorar wird individuell nach Zeitrahmen, Auftragsart, Volumen und Schwierigkeitsgrad vertraglich festgelegt. Wenn nicht anders vereinbart, umfasst eine Seite 1500 Zeichen (inkl. Leerzeichen). Die Texte werden nach den Regeln der neuen deutschen Rechtschreibung des jeweils aktuellen Duden lektoriert.

 

3. Kundenschutz

Wissenschaftsdienst sichert seinen Klient_innen strengste Vertraulichkeit und Anonymität im Umgang mit allen mit dem Auftrag verbundenen Namen, Adressen, Inhalten und anderen Daten zu. Ohne schriftliche Genehmigung erhalten Dritte keine Informationen über das Vertragsverhältnis. Steuerliche Aufbewahrungsvorschriften bleiben unberührt.

 

4. Krankheit oder höhere Gewalt

Die Auftragnehmerin kann im Falle der Verhinderung durch höhere Gewalt den Auftrag an eine oder einen Dritte_n mit vergleichbarer Qualifikation abgeben. Kommt es dadurch zu Verzögerungen, hat die Auftragnehmerin diese nicht zu vertreten. Formen höherer Gewalt sind unter anderem behördliche Maßnahmen sowie schwere lang anhaltende gesundheitliche Beeinträchtigung der Auftragnehmerin. Der bzw. die Auftraggeber_in wird unverzüglich darüber informiert.

 

5. Mängel der Leistung

Die Auftragnehmerin arbeitet nach bestem Wissen und allen Regeln der Sorgfalt. Im Falle begründeter Beanstandung der Leistung behält sie sich das Recht auf Nachbesserung vor. Wenn diese fehlschlägt, kann der/die Auftraggeber_in Minderung des Honorars fordern. Mängelansprüche verjähren ein Jahr nach Abschluss der Zusammenarbeit bzw. der Übergabe des Textes. Dasselbe gilt, wenn eine Nachbesserung aufgrund der Art der Leistung nicht möglich ist oder die/den Auftraggeber_in unangemessen benachteiligt. Nicht als Mangel gilt, wenn der/die Auftraggeber_in mit gestalterischen, geschmacklichen oder stilistischen Aspekten oder Inhalten der Leistung unzufrieden ist; es sei denn, diese sind gesondert im Vertrag vereinbart.

 

6 . Haftungsbegrenzung

Die Haftung der Auftragnehmerin wird auf die zweifache Auftragssumme begrenzt. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Eine Haftung für Mängel, die in der Vorlage begründet sind, für stilistische Korrekturen sowie für Folgeschäden durch Mängel wird ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Berlin.

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